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   BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52   

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https://dejure.org/1952,31
BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52 (https://dejure.org/1952,31)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1952 - III ZR 114/52 (https://dejure.org/1952,31)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1952 - III ZR 114/52 (https://dejure.org/1952,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Haftentschädigungsanspruchs - Anforderungen an eine Klagezustellung "demnächst" - Klagegegner für die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen - Art. 134 Abs. 3 Grundgesetz (GG) als unmittelbar geltendes Recht oder als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 169
  • NJW 1953, 381
  • NJW 1953, 859 (Ls.)
  • DVBl 1953, 217
  • DB 1953, 102
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51

    Amtshaftung für Viehbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 14. Juli 1952 (BGHZ 7, 75, 88) [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] kann nichts Gegenteiliges entnommen werden, da dort eine Haftung des Landes für Amtspflichtverlebzungen der Beamten des Reichsnährstandes aus dem Gesichtspunkt der Punktionsnachfolge deshalb verneint wurde, weil eine volle Funktionsnachfolge überhaupt nicht stattgefunden habe, sondern lediglich gewisse hoheitliche Befugnisse auf das Land zurückgefallen seien, während die hier in Frage stehende Punktion der Reichsjustiz nach 1945 in vollem Umfang auf die Länder übergegangen ist.
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Soweit der alte Funktionsträger als selbständige und zahlungsfähige Rechtspersönlichkeit bestehen bleibt, wie in dem von dem Senat in dem Urteil vom 23. Mai 1951 BGHZ 2, 209 ff) entschiedenen Fall des Übergangs der Polizeiverwaltung von dem Gemeindeverband auf den Polizeiausschuss, braucht der Übergang der Punktion noch nicht zwangsläufig den Übergang der aus ihr erwachsenen Verbindlichkeiten nach sich zu ziehen, da dem Geschädigten ein haftungsfähiger Schuldner erhalten bleibt, sein Anspruch also durch den Punktionsübergang nicht gefährdet wird.
  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Auch wenn man davon ausgehen wollte, dass das Deutsche Reich einerseits und die Bundesrepublik und Länder andererseits identisch seien, was übrigens im Widerspruch zu der heute in der Rechtsprechung überwiegend geltenden Auffassung, dass das Reich als Rechtspersönlichkeit noch nicht untergegangen ist (BGHZ 3, 1, 6 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] und 308, 310; OGHZ 2, 379, 382, stehen würde, so könnte daraus für die Entscheidung der Trage, wer für die Verbindlichkeiten des Reichsjustizfiskus zu haften hat, noch nichts entnommen werden; insbesondere bliebe die Frage, ob die Haftung für diese Verbindlichkeiten den Bund oder die Länder trifft, und wie sie gegebenenfalls zwischen ihnen sowie zwischen den Ländern untereinander zu verteilen wäre, noch völlig ungeklärt. Nach Krüger, der eine Identität des Reichs mit dem Bund und den Ländern annimmt (SJZ 1950, 113), kommt hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Reichs schliesslich nur zu dem Ergebnis, dass diese nicht allein dem Bund zur Last fallen könnten, sondern dass eine Aufteilung zwischen Bund and Ländern stattfinden müsse, die aber einen Schlüssel für diese Aufteilung geben zu können.
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Der Senat befindet sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266, 276) [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] , wonach jedenfalls aus Art. 134 GrundG.
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Ein anderes kann, worauf der Bundesgerichtshof a.a.O. zutreffend hinweist, insoweit nur gelten, als es sich um die Übernahme von Sondervermögen handelt wie bei der Reichsbahn und Reichspost (BGHZ 1, 34; KG NJW 1950, 75 für Reichsbahn; OLG Hamburg 1947, 158; LG Kiel SchlHA 1949, 226 und 261 für Reichspost; Giese DRZ 1950, 104).
  • RG, 24.09.1886 - III 177/86

    Pensionsrechte kurhessischer Pfarrerswitwen

    Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
    Offenbar wurde damals allerdings ein Übergang der Finanzschulden vorausgesetzt (RGZ 16, 263).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Im übrigen mag bemerkt werden, daß die auf völkerrechtlich-politischem Gebiet entwickelte Identitätslehre, die übrigens nicht unbestritten ist (vgl. dazu etwa Maunz, Deutsches Staatsrecht, 2. Aufl. 1952, S. 15ff.; BGHZ 8, 169 [175], neuerdings auch OLG Hamm, NJW 1953, 1710), für sich allein noch keinen Schluß darauf zuläßt, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis, das vor dem Zusammenbruch zum Deutschen Reich bestand, fortbesteht und sich ohne weiteres mit der Bundesrepublik fortsetzt.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    (Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 St. R 50/56 -]).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Dieser auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in Betracht gezogene Haftungsgrund (vgl. z.B. BGHZ 8, 169, 177 ff; 16, 184, 187 ff [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; 36, 245, 249) greift hier nicht.
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