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BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Haftentschädigungsanspruchs - Anforderungen an eine Klagezustellung "demnächst" - Klagegegner für die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen - Art. 134 Abs. 3 Grundgesetz (GG) als unmittelbar geltendes Recht oder als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 8, 169
- NJW 1953, 381
- NJW 1953, 859 (Ls.)
- DVBl 1953, 217
- DB 1953, 102
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51
Amtshaftung für Viehbeschlagnahme
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Auch aus der Entscheidung des Senats vom 14. Juli 1952 (BGHZ 7, 75, 88) [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] kann nichts Gegenteiliges entnommen werden, da dort eine Haftung des Landes für Amtspflichtverlebzungen der Beamten des Reichsnährstandes aus dem Gesichtspunkt der Punktionsnachfolge deshalb verneint wurde, weil eine volle Funktionsnachfolge überhaupt nicht stattgefunden habe, sondern lediglich gewisse hoheitliche Befugnisse auf das Land zurückgefallen seien, während die hier in Frage stehende Punktion der Reichsjustiz nach 1945 in vollem Umfang auf die Länder übergegangen ist. - BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50
Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Soweit der alte Funktionsträger als selbständige und zahlungsfähige Rechtspersönlichkeit bestehen bleibt, wie in dem von dem Senat in dem Urteil vom 23. Mai 1951 BGHZ 2, 209 ff) entschiedenen Fall des Übergangs der Polizeiverwaltung von dem Gemeindeverband auf den Polizeiausschuss, braucht der Übergang der Punktion noch nicht zwangsläufig den Übergang der aus ihr erwachsenen Verbindlichkeiten nach sich zu ziehen, da dem Geschädigten ein haftungsfähiger Schuldner erhalten bleibt, sein Anspruch also durch den Punktionsübergang nicht gefährdet wird. - BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Auch wenn man davon ausgehen wollte, dass das Deutsche Reich einerseits und die Bundesrepublik und Länder andererseits identisch seien, was übrigens im Widerspruch zu der heute in der Rechtsprechung überwiegend geltenden Auffassung, dass das Reich als Rechtspersönlichkeit noch nicht untergegangen ist (BGHZ 3, 1, 6 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] und 308, 310; OGHZ 2, 379, 382, stehen würde, so könnte daraus für die Entscheidung der Trage, wer für die Verbindlichkeiten des Reichsjustizfiskus zu haften hat, noch nichts entnommen werden; insbesondere bliebe die Frage, ob die Haftung für diese Verbindlichkeiten den Bund oder die Länder trifft, und wie sie gegebenenfalls zwischen ihnen sowie zwischen den Ländern untereinander zu verteilen wäre, noch völlig ungeklärt. Nach Krüger, der eine Identität des Reichs mit dem Bund und den Ländern annimmt (SJZ 1950, 113), kommt hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Reichs schliesslich nur zu dem Ergebnis, dass diese nicht allein dem Bund zur Last fallen könnten, sondern dass eine Aufteilung zwischen Bund and Ländern stattfinden müsse, die aber einen Schlüssel für diese Aufteilung geben zu können.
- BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Der Senat befindet sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266, 276) [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] , wonach jedenfalls aus Art. 134 GrundG. - BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Ein anderes kann, worauf der Bundesgerichtshof a.a.O. zutreffend hinweist, insoweit nur gelten, als es sich um die Übernahme von Sondervermögen handelt wie bei der Reichsbahn und Reichspost (BGHZ 1, 34; KG NJW 1950, 75 für Reichsbahn; OLG Hamburg 1947, 158; LG Kiel SchlHA 1949, 226 und 261 für Reichspost; Giese DRZ 1950, 104). - RG, 24.09.1886 - III 177/86
Pensionsrechte kurhessischer Pfarrerswitwen
Auszug aus BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Offenbar wurde damals allerdings ein Übergang der Finanzschulden vorausgesetzt (RGZ 16, 263).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Im übrigen mag bemerkt werden, daß die auf völkerrechtlich-politischem Gebiet entwickelte Identitätslehre, die übrigens nicht unbestritten ist (…vgl. dazu etwa Maunz, Deutsches Staatsrecht, 2. Aufl. 1952, S. 15ff.; BGHZ 8, 169 [175], neuerdings auch OLG Hamm, NJW 1953, 1710), für sich allein noch keinen Schluß darauf zuläßt, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis, das vor dem Zusammenbruch zum Deutschen Reich bestand, fortbesteht und sich ohne weiteres mit der Bundesrepublik fortsetzt. - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
(Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 St. R 50/56 -]). - BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
Dieser auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in Betracht gezogene Haftungsgrund (vgl. z.B. BGHZ 8, 169, 177 ff; 16, 184, 187 ff [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; 36, 245, 249) greift hier nicht.
- LG Leipzig, 01.06.1993 - 8 O 135/92 Das Bundesverfassungsgericht forderte für die Übernahme von Verbindlichkeiten stets eine besondere gesetzliche Regelung (BVerfGE 10, 20, 42 auch BGHZ 8, 169, 174 ff; 16, 184, 187 ff; 36, 245, 249 ff).
Auf öffentlich-rechtliche Vorgänge, z. B. Staatensukzessionen, ist § 419 BGB nicht anwendbar (vgl. nur BGHZ 8, 169 ff;… 16, 184 ff, Staudinger/Kaduk, § 419, Rdz. 75;… MK-Möschel § 19 Rdz. 38, jeweils m.w.N).
Dieses Rechtsinstitut wurde beim vergleichbaren Sachverhalt der Abwicklung der Verpflichtungen de Deutschen Reiches nach dem Jahr 1945 entwickelt (vgl. nur BGHZ 8 169, 177 ff; 16, 184 ff; 36, 245 ff; grundlegend Reinhardt NJW 1952, 441 ff).
"In all diesen Fällen wird im Interesse des Kredits und der Gläubiger nicht auf die formale Gleichheit der Rechtsperson, sondern auf die materielle Gleichheit der Organisation, ihrer Mittel und ihrer Zwecke abgestellt" (BGHZ 8, 169, 178).
Das Rechtsinstitut der "Funktionsnachfolge" greift außerdem bereits deshalb nicht, weil es sich hierbei nach der Rechtsprechur des Bundesgerichtshofes (ausdrücklich BGHZ 16, 184, 188; 36, 245 248 ff; angedeutet in BGHZ 8, 169, 1809 ff) um eine "Hilfskonstruktion" handelt, "um dringende Ansprüche durchzusetzen, derer Befried gung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters nicht bis zum Erlaß eines Gesetzes aufgeschoben werden kann, ohne daß Berechtigte und die Rechtsordnung Schaden erleiden.
Dies ist bereits angedeutet in den Entscheidungen des BGH (BGHZ 8, 169, 181; 16, 184.187 ff).
Der gleiche Gedanke läßt sich auch aus dem Urteil des BGH (BGHZ 8, 169, 179) entnehmen.
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Für die Staatshaftung aus Amtspflichtverletzung der III. Zivilsenat beim Fortfall einer Rechtsperson des öffentlichen Rechts - auch bei dem durch Handlungsunfähigkeit (des deutschen Gesamtstaates) bedingten tatsächlichen Fortfall - nicht "auf die formale Gleichheit der Rechtsperson, sondern auf die materielle Gleichheit der Organisation, [xxxxx] rer Mittel und ihres Zweckes" abgestellt und den Funktionsnachfolger für die Verbindlichkeiten des Funktionsvorgängers haften lassen (BGHZ 8, 169 [178]). - BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Sie erledigen sich auch nicht schon auf Grund der Lehre von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reiche (BGHZ 8, 169 [174 f.]).Die Versuche, Ansprüche auf die Vermögensübernahme zu stützen, hätten nach der Neuregelung über die Aktiven des Reiches, aber auch nach den besatzungsrechtlichen Übertragungen solcher Aktiven, die unmittelbar vor Verabschiedung des Grundgesetzes erfolgten, erhebliche neue Ansatzpunkte gefunden; denn damit war das Problem der Verteilung der Haftung für die Verbindlichkeiten des Reiches (vgl. BGHZ 8, 169 [175]) verstärkt aufgeworfen.
Der Bund kann nicht schon auf Grund der Lehre von seiner Identität oder Teilidentität mit dem Reiche als der Schuldner der Reichsverbindlichkeiten angesprochen werden, wie bereits der Bundesgerichtshof festgestellt hat (BGHZ 8, 169 [174 f.]).
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …
c) Entgegen der Ansicht der Revision besteht auch keine Haftung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge, weil diese Rechtsfigur eine Hilfskonstruktion mit subsidiärem Charakter darstellt, die dazu dienen soll dringende Ansprüche durchzusetzen, deren Befriedigung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters nicht bis zum Erlass eines Gesetzes aufgeschoben werden kann, ohne dass der Berechtigte oder die Rechtsordnung Schaden erleiden (BGHZ 8, 169, 177 ff.; 16, 184, 188; 128, 140, 147; BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94, WM 1995, 1724, 1726). - BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55
Rechtsmittel
Der Begriff "bezügliche Schuld" hat praktische Bedeutung hauptsächlich bei Staatensukzessionen (BGHZ 8, 169, 175 f; 9, 339, 353); eine solche liegt, wie bereits erwähnt, im Verhältnis zwischen Preußen und dem Beklagten nicht vor.Die anderen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Funktionsnachfolge (insbesondere BGHZ 4, 266; 8, 169; 10, 125; 10, 220; 13, 265, 303) enthielten - so meint die Revision - eine dahingehende Beschränkung nicht.
Im übrigen hat der Bundesgerichtshof aber gerade in der von der Revision erwähnten Entscheidung BGHZ 4, 266 auf die Problematik des ganzen Lösungsversuchs und die Notwendigkeit der zu erwartenden gesetzlichen Regelung unmißverständlich hingewiesen (S. 277 ff; vgl. auch die Schlußsätze der Anmerkung von Ascher zu dieser Entscheidung bei LM § 27 RLG Nr. 3); ähnlich verhält es sich mit der weiteren, ebenfalls von der Revision angeführten Entscheidung BGHZ 8, 169, wo ausgeführt wird, einer aus der Funktionsnachfolge sich ergebenden Übernahme der Verbindlichkeiten des alten Funktionsträgers könnten "Schranken gesetzt sein" und der Haftungsübergang müsse "- bis zu einer endgültigen Lösung durch den Gesetzgeber - hinsichtlich der Art und Höhe der Verbindlichë keiten auf das zumutbare Maß beschränkt werden" (S. 181).
Die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen durchweg öffentlich-rechtliche Ansprüche, nämlich solche aus dem Beamtenverhältnis (BGHZ 10, 125; 13, 265; 19, 294), aus § 26 RLG (BGHZ 4, 266), aus Amtspflichtverletzung (BGHZ 8, 169; 10, 220; vgl. auch LG Hagen MDR 1952, 48), aus dem Gesetz vom 20. Mai 1898 betr.
die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen (BGHZ 8, 169; 20, 183) und aus Aufopferung gemäß EinlPrALR §§ 74, 75 (BGHZ 20, 61; NJW 1957, 1148 Nr. 4).
- BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93
Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten …
Der von der Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches entwickelte Haftungsgrund der Funktionsnachfolge (Senat BGHZ 8, 169, 177 ff; BGHZ 16, 184, 187 ff [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; Senat BGHZ 36, 245, 249) greift hier nicht ein.Wie der Senat unter Bezugnahme auf die zuvor ergangenen Entscheidungen (Senat BGHZ 8, 169, 181 ff; BGHZ 16, 184, 188) [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53] ausgeführt hat (BGHZ 36, 245, 249/250; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. September 1957 - V ZR 220/55 - WM 1957, 1368), ist die "Haftung aus Funktionsnachfolge" als eine Haftung lediglich "subsidiären Charakters" anzusehen.
Da der Gesetzgeber mithin die Frage des Haftungsübergangs endgültig gelöst hat, besteht für eine Heranziehung des Haftungsgrundes der Funktionsnachfolge hier kein Raum (vgl. Senat BGHZ 8, 169, 181 und BGHZ 36, 245, 249 ff).
- BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre …
Insoweit ergibt sich die Passivlegitimation der Beklagten - wie das Berufungsurteil bereits zutreffend ausgeführt hat - aus den Grundsätzen, die der Senat zur Haftung aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge in seiner Entscheidung in BGHZ 8, 169 ff und der darauf aufbauenden weiteren Rechtsprechung entwickelt hat.Der erkennende Senat hat bisher nicht nur bei Ansprüchen aus einem Beamtenverhältnis (BGHZ 10, 125), sondern insbesondere auch bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (BGHZ 8, 169) eine Haftung auf Grund Funktionsnachfolge bejaht und hält an dieser Rechtsprechung nach nochmaliger Überprüfung fest.
Es handelt sich dabei um Ansprüche auf Abgeltung von Schäden, die auf Eingriffen beruhen, die im Rahmen der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsfunktionen (Zwangsimpfung) vorgenommen worden sind - Ebenso wie die aus der Funktion ... einer Behörde entstehenden - schuldhaften - Fehler in der Ausübung behördlicher Tätigkeit der behördlichen Funktion ... als unvermeidbarer Bestandteil zuzurechnen sind und deshalb die aus diesen Fehlern erwachsenen Verbindlichkeiten als auf den Funktionsnachfolger übergegangen erachtet werden müssen (vgl. BGHZ 8, 169 [179]), muß eine Haftung des Funktionsnachfolgers auch für solche Verbindlichkeiten bejaht werden, die aus einer behördlichen Tätigkeit hoheitlicher Art herrühren, die ohne Verschulden eines Beamten zur Schädigung eines Einzelnen geführt hat.
Auch sonstige Gründe der im einzelnen in BGHZ 8, 169 (180/181) erörterten Art, aus denen die Haftung der Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ausgeschlossen oder eingeschränkt sein könnte, liegen hier nicht vor.
Ausnahmen können sich, wie bereits in BGHZ 8, 169 (181) ausgeführt, ergeben, wenn die Veränderung der Landesgrenzen zu einer Aufteilung der Verbindlichkeiten in verschiedene räumliche und funktionelle Haftungssphären geführt hat.
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60
Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme
- BGH, 30.04.1957 - V ZR 144/55
Rechtsmittel
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes
- BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53
Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden
- BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Rechtsmittel
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …
- BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
- BGH, 18.09.1957 - V ZR 86/56
Rechtsmittel
- OVG Thüringen, 11.04.2007 - 1 KO 491/05
Rechtsnachfolge in Kirchenbaulasten; Kirchenbaulast; Rechtsnachfolge; Erlöschen; …
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 215/52
Rechtsstellung verdrängter Beamter
- BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 250/94
Rechtsnachfolge des Rates eines Bezirkes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
- BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53
Haftung für Verbindlichkeiten Preußens
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93
Arbeitsverhältnis: Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung …
- OLG Naumburg, 30.03.1994 - 2 U (Lw) 13/93
Haftung der neuen Landkreise für Ansprüche aus DDR-Kreispachtverträgen; …
- OLG Brandenburg, 24.02.1994 - 5 U 9/93
Anwendbarkeit des LAG (Lastenausgleichsgesetz) auf Ansprüche aus Pachtverhältnis …
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
Rechtsmittel
- BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 406/81
- BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64
Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")
- BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 165/94
Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie
- OVG Thüringen, 08.02.2023 - 4 KO 197/18
Das Schicksal der Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet nach 1990
- BGH, 08.03.1956 - III ZR 213/54
Haftentschädigung nach Wiederaufnahmeverfahren
- BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
- BGH, 20.11.1958 - III ZR 115/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1955 - IV ZR 291/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1954 - III ZR 10/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1957 - III ZR 134/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1955 - IV ZR 246/54
Rechtsmittel
- VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 915/98
Zum Erlöschen einer Kirchenbaulast in der DDR auf dem Gebiet des heutigen …
- BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51
Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
- OLG Brandenburg, 13.12.1994 - 6 U 32/94
Brandenburgische Gemeinden sind nicht Rechtsnachfolger alter preußischer …
- OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Haftung für Verbindlichkeiten eines aufgelösten Zweckverbandes
- BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 251/94
Klage auf Zahlung des Kaufpreises für Röntgenbildverstärker in den neuen …
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55
Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der …
- BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51
Zwischenurteil und Teilurteil
- OLG Dresden, 28.07.1993 - 6 U 445/93
- BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
- VG Meiningen, 30.10.2007 - 2 K 725/05
Kommunalrecht; Kommunalrecht; Befugnis; Bekanntmachung; Funktion; Gemeinde; …
- OLG Dresden, 10.05.1995 - 8 U 188/94
Haftung für Verbindlichkeiten aus einem in der DDR 1989 mit dem damaligen VEB …
- BGH, 12.10.1961 - VII ZR 260/59
Rechtsmittel
- OLG Brandenburg, 05.06.2002 - 4 U 175/01
Erneute Auflassung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben; Rechtsnachfolge bei …
- BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
Zuständige Behörde für die Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im …
- BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 174/59
- BGH, 10.04.1961 - III ZR 32/60
Amtshaftungsanspruch gegen die damalige Reichsrechtsanwaltskammer auf Grund einer …
- OLG Jena, 01.12.1993 - 4 (HS) U 95/93
Voraussetzungen der Entstehung eines Erbbaurechts; Bestimmung der maßgeblichen …
- BVerwG, 18.06.1970 - VII B 126.68
Rechtsmittel
- BGH, 21.03.1955 - III ZR 93/54
Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr"
- BGH, 26.03.1953 - III ZR 209/51
Umfang der Ermächtigung nach § 27 UmstG
- BGH, 25.10.1962 - III ZR 11/61
Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- BGH, 13.12.1954 - III ZR 113/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.05.1954 - III ZR 23/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75
Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen …
- BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 276/56
- BGH, 07.10.1954 - III ZR 229/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 150/52
Übernahme eines Polizeibeamten
- BSG, 22.07.1969 - 12 RJ 458/66
- BSG, 14.12.1960 - 2 RU 253/57
- BGH, 22.09.1955 - III ZR 112/54
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1955 - III ZR 289/54
Rechtsmittel
- BGH, 04.11.1954 - III ZR 70/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 73/52
Rechtsmittel
- KreisG Stendal, 14.05.1992 - 4 Lw 6/92
Landwirtschaftsverfahren
- BGH, 14.01.1959 - IV ZR 203/58
Rechtsmittel
- BGH, 24.06.1954 - III ZR 57/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 76/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 44/61
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 351/51
Rechtsmittel